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Beete, im Hintergrund zwei Männer bei Besichtigung, dazu einige ArbeiterVersuchsstation des AVRDC (World Vegetable Center) in Arusha / Tansania © BLE

Bilateraler Wissenschaftleraustausch des BMELV

Bilaterale Kooperation auf dem Gebiet der Agrarforschung

Die Bilaterale Kooperation ist ein Instrument des BMELV, um die Forschung deutscher wissenschaftlicher Einrichtungen des Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaftssektors mit ausländischen Forschungsinstituten zu fördern und finanziell zu unterstützen. Dieses Instrument soll helfen, möglichst dauerhafte Wissenschaftspartnerschaften aufzubauen und zu pflegen, sowie nicht zuletzt auch hervorragende Nachwuchswissenschaftler zu fördern.

Die BLE unterstützt das BMELV beim Management des Bilateralen Wissenschaftleraustauschs. Die Aufgaben des Referats "Internationale Zusammenarbeit und Welternährung" (Referat 323) umfassen dabei die Bearbeitung der Projektanträge, die Abstimmung der Entscheidungsvorlagen mit dem BMELV und die Koordination der Finanzabwicklung.

Art der finanziellen Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch die Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten der Wissenschaftler/-innen nach dem Bundesreisekostengesetz und der Auslandsreisekostenverordnung. Die Übernahme der Aufenthaltskosten im gastgebenden Kooperationsland ist länderspezifisch und hängt grundsätzlich von den Festlegungen im entsprechenden Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ-Abkommen) ab.

Förderungsberechtigte Forschungseinrichtungen

Antragsberechtigte sind deutsche Bundesforschungsinstitute, Hoch- oder Fachhochschulen und außeruniversitäre, öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen.

Voraussetzung für eine Unterstützung

Voraussetzung für die Förderung ist die fachliche Eignung von Projektanträgen, die den Forschungsschwerpunkten des BMELV entsprechen müssen und ein zu erwartender wissenschaftlicher Nutzen für beide Projektpartner. Jedes Forschungsprojekt muss bilateral, d.h. Forschungsaufenthalte müssen gegenseitig in beiden Ländern, durchgeführt werden. Der Austausch sollte möglichst ausgeglichen sein, Unterschiede in der Anzahl Reisender oder in der Aufenthaltszeit sind möglich.

Deutsche Forschungsreisende haben bei der BLE einen Reisebericht nach jeder Reise einzureichen. Zum Abschluss eines jeden Forschungsprojekts der Bilateralen Kooperation ist von beiden Kooperationspartnern ein gemeinsamer wissenschaftlicher Bericht, der möglichst in einer international bekannten Fachzeitschrift veröffentlicht werden sollte, anzufertigen und ebenfalls der BLE vorzulegen.

Antragsunterlagen

Projektanträge sind bei dem Referat 323 einzureichen. Hier erhalten Sie die Antragsformulare. Für einige Länder, wie zurzeit mit der Volksrepublik China, Russland und Neuseeland, gibt es wegen der stattfindenden Sachverständigensitzung einen festen Planungsablauf. Bei einem Wunsch für ein Neuprojekt mit diesen Ländern ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Referat 323 erforderlich.