EU-Qualitätskennzeichen
Die EU vergibt Qualitätskennzeichen für garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln und eine Geschützte Ursprungsbezeichnungen sowie geschützte geografische Angaben für Wein.
© PhotoSG - Fotolia.com
Die BLE ist zuständig für die Durchführung der Verfahren für die garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG) und VO (EG) Nr. 509/2006) sowie die Durchführung des nationalen Vorverfahrens bei Anträgen auf Schutz einer Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angabe (g.g.A.) für Erzeugnisse des Weinbaus (Paragraph 22 c Weingesetz).



