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Innovationsförderung

Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftliche Rentenbank

Nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Verwendung des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 18. Dezember 2008 dienen die Mittel des Zweckvermögens der Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Gartenbau.

Fördermöglichkeiten

Gefördert werden Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung. Hierzu gehören die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Auch die konzeptionelle Planung und der Entwurf von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie Studien zur technischen Durchführbarkeit sind förderfähig. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderungsfähig sind Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllen:

  • Das Vorhaben entspricht in besonderem Maße den Zielen der Bundesregierung im Bereich der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und ist geeignet, als Beispiel zu wirken.
  • Das Vorhaben ist geeignet, Erfahrungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bestimmter umweltfreundlicher, tierschutzgerechter oder produktionstechnischer Verfahren bzw. bestimmter betriebswirtschaftlicher oder finanzierungstechnischer Verhältnisse zu sammeln. Hierzu gehören auch Vorhaben zur Erprobung neuer Formen der Landbewirtschaftung oder der Tierhaltung.
  • Das Vorhaben dient in besonderem Maße der Diversifizierung der Einkommensquellen für landwirtschaftliche Familien. Dies schließt die Schaffung von Erwerbsalternativen für Landwirte und ihre Familienmitglieder im ländlichen Raum ein.

Das Förderverfahren ist zweiteilig. Nach telefonischer Rücksprache mit der BLE können Interessenten eine kurze Projektskizze (siehe unten) einreichen. Sofern diese durch die BLE als förderwürdig eingestuft wird, kann ein formaler Antrag eingereicht werden. Die BLE prüft den Antrag fachlich und ist während der Projektlaufzeit fachlicher Ansprechpartner. Der Förderbescheid ergeht durch die LR, die damit Zuwendungsgeber ist.

1. Schritt: Unterlagen für die Skizzeneinreichung

2. Schritt: Unterlagen für die Antragstellung (erst nach Antragsaufforderung durch die BLE möglich)

Siehe auch die Liste der weiteren Unterlagen.

Zusatzinformationen

Kontakt Referat 313

Archiv

Fördergrundlage

Geförderte Vorhaben

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