Logo der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Link zur Startseite)

Die BLE. Für Landwirtschaft und Ernährung.



Aufgaben der BLE im Bereich Fischerei

Die BLE ist zuständig für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischmarktordnung, die Bewirtschaftung der nationalen Fangquoten sowie für die Erstellung eines Verzeichnisses der Handelsbezeichnungen der Fischarten. Darüber hinaus bereedert sie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz drei Fischereischutzboote und drei Fischereiforschungsschiffe.

Junger Fischer auf einem Forschungsschiff der BLEDie BLE bereedert für das BMELV je drei Fischereiforschungsschiffe und Fischereischutzboote. © BLE

Fischwirtschaft

Das Referat 523 ist zuständig für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischmarktordnung, die Marktbeobachtung und Berichterstattung, Versorgungs- und Bedarfsanalysen und außenwirtschaftliche Fragen der Fischwirtschaft. Weitere Informationen und verschiedene Berichte über die Fischerei und Fischwirtschaft sind abrufbar.

Fangregulierung

Das Referat 522 ist zuständig für die Bewirtschaftung der nationalen Fangquoten und in diesem Zusammenhang für die Erteilung von Fischereierlaubnissen.

Bereederung

Referat 523 bereedert im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz drei Fischereischutzboote und drei Fischereiforschungsschiffe. Mit ersteren werden Aufgaben der Fischereiaufsicht und der Küstenwache, einem Koordinierungsverbund der Vollzugskräfte des Bundes auf See, durchgeführt. Letztere werden von den Fischereiforschungsinstituten des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, für bestandskundliche und fangtechnische Untersuchungen genutzt.

Fischetikettierung

Die BLE ist gemäß der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3363) zuständig für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung eines Verzeichnisses der Handelsbezeichnungen der Fischarten.

Fischereikontrolle

Unter Fischereikontrolle fällt zurzeit die aktuelle Regelung für die Bestimmung der Maschenöffnung und die Messung der Garnstärke von Fangnetzen.



© BLE 2010