Aufgaben der BLE im Bereich Fischerei
Die BLE bereedert für das BMELV je drei Fischereiforschungsschiffe und Fischereischutzboote. © BLE
Fischwirtschaft
Das Referat 523 ist zuständig für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischmarktordnung, die Marktbeobachtung und Berichterstattung, Versorgungs- und Bedarfsanalysen und außenwirtschaftliche Fragen der Fischwirtschaft. Weitere Informationen und verschiedene Berichte über die Fischerei und Fischwirtschaft sind abrufbar.
Fangregulierung
Das Referat 522 ist zuständig für die Bewirtschaftung der nationalen Fangquoten und in diesem Zusammenhang für die Erteilung von Fischereierlaubnissen.
Bereederung
Referat 523 bereedert im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz drei Fischereischutzboote und drei Fischereiforschungsschiffe. Mit ersteren werden Aufgaben der Fischereiaufsicht und der Küstenwache, einem Koordinierungsverbund der Vollzugskräfte des Bundes auf See, durchgeführt. Letztere werden von den Fischereiforschungsinstituten des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, für bestandskundliche und fangtechnische Untersuchungen genutzt.
Fischetikettierung
Die BLE ist gemäß der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3363) zuständig für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung eines Verzeichnisses der Handelsbezeichnungen der Fischarten.
Fischereikontrolle
Unter Fischereikontrolle fällt zurzeit die aktuelle Regelung für die Bestimmung der Maschenöffnung und die Messung der Garnstärke von Fangnetzen.
