Rindfleischetikettierung
Der Leitfaden 2009 zum Herunterladen © BLE
Obligatorische Etikettierung
Bei obligatorischen Angaben handelt es sich um Pflichtangaben, die von jedem Marktteilnehmer auf jeder Vermarktungsstufe gemacht werden müssen.
Fakultative Etikettierung
Die fakultative Etikettierung beinhaltet freiwillige Angaben zu bestimmten Merkmalen des Fleisches und zu Bedingungen der Erzeugung des etikettierten Fleisches oder des Tieres, von dem das Fleisch stammt. Es kann sich bei den fakultativen Angaben zum Beispiel um Angaben zu der Kategorie, der Rasse, der regionalen Herkunft oder zu der Art der Haltung und Fütterung handeln. Diese Angaben können ergänzend zu den Pflichtangaben auf dem Etikett ausgelobt werden, wenn sich ein Marktbeteiligter die Verwendung dieser Angaben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat genehmigen lassen.
Die Genehmigung eines Etikettierungssystems erfordert unter anderem die Benennung einer von der BLE anerkannten und überwachten unabhängigen Kontrollstelle. Eine anerkannte unabhängige Kontrollstelle kontrolliert die Einhaltung der fakultativen Etikettierung.
Zuständigkeit der BLE
Die BLE ist neben den Bundesländern für die Umsetzung der Vorschriften zum Rindfleischetikettierungsrecht zuständig. Sie ist zuständig für die Überwachung der fakultativen Etikettierung von Rindfleisch. Sie erteilt die Genehmigung für Etikettierungssysteme und Anerkennung für Kontrollstellen und überwacht diese. Sie prüft bei den Betrieben, die einem fakultativen Etikettierungssystem angehören, auch die Einhaltung der obligatorischen Etikettierung. Zudem überwacht die BLE die obligatorische Etikettierung bei Schlacht-, Zerlegungs- sowie Herstellungsbetrieben für Hackfleisch, die in der von der Kommission der Europäischen Union geführten Liste der zugelassenen Lebensmittelunternehmen (siehe Link rechte Seite) im Sinne des Art. 31 Absatz 2 Buchstabe f) der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz für die Bundesrepublik Deutschland aufgeführt sind.
Überwachung der Rindfleischetikettierung
Die Überwachung der Etikettierung von Rindfleisch erfolgt durch Vor-Ort-Kontrollen. Soweit ein Verstoß gegen die Vorschriften der Rindfleischetikettierung festgestellt wird, werden präventive Maßnahmen (zum Zwecke der Gefahrenabwehr) oder repressive Maßnahmen (zum Zwecke der Strafverfolgung) ergriffen. Eine präventive Maßnahme ist zum Beispiel das Verbot, nicht oder fehlerhaft etikettiertes Rindfleisch in den Verkehr zu bringen, ehe es ordnungsgemäß etikettiert wurde. Eine repressive Maßnahme ist die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Es kann zum Erlass einer Ermahnung, Verwarnung, Verwarnung mit Verwarngeld oder eines Bußgeldbescheides mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro kommen. Bei vorsätzlichem Verstoß gegen das Rindfleischetikettierungsrecht erfolgt die Abgabe eines Verfahrens an die Staatsanwaltschaft. Bei einer Anklageerhebung vor Gericht kann es aufgrund eines Verstoßes gegen das Rindfleischetikettierungsrecht zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe kommen.
