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Brombeeren am StrauchBrombeeren © T. Stephan / BLE

Ökolandbau in der BLE

Die BLE nimmt seit einigen Jahren Aufgaben wahr, die im Rahmen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau anfallen: Sie lässt die privaten Ökokontrollstellen in Deutschland zu, erteilt Genehmigungen zur Vermarktung von Öko-Erzeugnissen aus dem Drittland in der EU und prüft und genehmigt im Ausnahmefall die Verwendung von konventionellen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs. Eine weitere wichtige Zuständigkeit der BLE ist die Vergabe des Bio-Siegels, mit dem zertifizierte Bio-Produkte gekennzeichnet werden können.

EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und Öko-Landbaugesetz

Die BLE setzt die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische / biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologisch/ biologischen Erzeugnissen und das nationale Ökolandbaugesetz (ÖLG) in folgenden Bereichen um:

  • Zulassung der privaten Kontrollstellen
  • Erteilen einer Genehmigung für die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen
  • Erteilen einer vorläufigen Zulassung für die Verwendung von konventionellen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs

Darüber hinaus wirkt die BLE bei der Weiterentwicklung der EG-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau mit. Sie prüft Anregungen z. B. zur Änderung der Anhänge der Durchführungsvorschriften zum ökologischen Landbau (VO (EG) Nr. 889/2008) und holt Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen ein. Sie wertet die Stellungnahmen inhaltlich aus, bereitet entsprechende Anträge an die Kommission vor und leitet diese und einen Vorschlag zur Entscheidung an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) weiter.

Auch beurteilt sie in Zusammenarbeit mit dem BMELV und der Kommission in Brüssel Aufnahmeanträge von Drittlandstaaten außerhalb der EU auf die sogenannte Drittlandsliste. Weiter gehört es zu den Aufgaben der BLE, Daten für regelmäßige Mitteilungen oder Meldungen über Unregelmäßigkeiten an die EU-Kommission zu erfassen, aufzubereiten und weiterzuleiten.

Das staatliche Bio-Siegel

Mit dem Bio-Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Standards für den ökologischen Landbau. Die Informationsstelle Bio-Siegel ist bei der BLE angesiedelt.

Rechtsgrundlage des deutschen Bio-Siegels ist das nationale Öko-Kennzeichengesetz. Bedingung für die Vergabe des kostenlos nutzbaren Bio-Siegels ist, dass Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Außerdem muss bei der Kennzeichnung der Produkte der Kontrollstellencode der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema des Codes für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: "DE-ÖKO-000". Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle, die von der BLE bei der Zulassung der Kontrollstelle vergeben wird. Eine Übersicht über die für den Ökolandbau zugelassenen Kontrollstellen in Deutschland einschließlich ihrer Codes finden Sie auf dieser Seite in der rechten Spalte unter "Downloads".

Alle Hersteller von zertifizierten Bio-Produkten, die das Bio-Siegel zur Kennzeichnung ihrer Produkte nutzen möchten, müssen die Nutzung des Bio-Siegels vor der erstmaligen Verwendung bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der BLE anzeigen. Einzelheiten der Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung geregelt.
Weitere Informationen über das Bio-Siegel erhalten Hersteller und Verbraucher in einem eigenen Internetangebot http://www.bio-siegel.de/

Ab dem 1. Juli 2010 besteht Kennzeichnungspflicht mit dem neuen EU-Bio-Logo (siehe Verordnung (EU) Nr. 271/2010) für vorverpackte ökologische Lebensmittel - weitere Informationen finden Sie als Nachricht im Internetangebot von oekolandbau.de sowie auf den Seiten der Europäischen Kommission). Das deutsche Bio-Siegel sowie die Warenzeichen der Öko-Anbauverbände dürfen weiterverwendet werden.

Informations- und Kommunikationsplattform für Öko-Zertifizierungs-Standards

Bei der Erzeugung, der Verarbeitung und dem Handel von Ökoprodukten gelten in Europa die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834 /2007 mit Durchführungsbestimmungen). In Drittländern kommen oftmals andere Produktions- und Verarbeitungsbedingungen sowie Kontrollverfahren für Ökoprodukte zur Anwendung.

Um die Transparenz hinsichtlich der unterschiedlichen internationalen Produktionsstandards zu erhöhen, hat die BLE im Rahmen des IT-Investitionsprogramms der Bundesregierung die mehrsprachige Informations- und Kommunikationsplattform für Öko-Standards, www.organic-standards.info, entwickelt. Diese ermöglicht eine komfortable Recherche in unterschiedlichen Standards sowie einen Vergleich von Standards bei individuellen Fragestellungen. Zurzeit werden die Vorschriften der EU und der USA sowie die Öko-Richtlinien des Codex Alimentarius im System präsentiert. Das System ist beliebig erweiterbar und weitere Länder und Institutionen haben bereits ihr Interesse an der Aufnahme des jeweiligen Standards in die Informationsplattform bekundet.

Das Informationssystem stellt Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft, Kontroll- und Zertifizierungsstellen aber auch einzelnen Produzenten ein effizientes Werkzeug zur Verfügung, Entscheidungsprozesse transparent und effizient zu gestalten.

Informationen und Forschungsförderung

Weiteres zum Thema Ökolandbau finden Sie auf den Seiten der BLE einmal unter Programme/Bundesprogramm Ökolandbau / nachhaltige Landwirtschaft sowie unter Forschungsförderung/ F & E-Vorhaben Ökologischer Landbau.

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Kontakt: Referat 521

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