Aufgaben der BLE in der Konformitätskontrolle
Zu den Aufgaben der BLE zählt die Überwachung der Einhaltung von Vermarktungsnormen von verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten, die in Deutschland und der Europäische Union (EU) gehandelt, ein- oder ausgeführt werden.
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Diese Qualitätskontrolle oder Konformitätskontrolle betrifft insbesondere Obst und Gemüse, Bananen, getrocknete Weintrauben, Hopfen, Eier und Fischereierzeugnisse.
Obst und Gemüse
In der Europäischen Union unterliegen die in Erzeugung und Handel zehn wichtigsten Obst- und Gemüsearten speziellen Vermarktungsnormen. Alle anderen im Obst- und Gemüsehandel angebotenen Arten müssen – bis auf wenige Ausnahmen – die allgemeine Vermarktungsnorm einhalten. Die allgemeine und die speziellen Vermarktungsnormen gelten auf allen Handelsstufen einschließlich Einfuhr und Ausfuhr. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vermarktungsnormen obliegt bei der Erzeugung, im Groß- und Einzelhandel sowie bei der Ausfuhr deutscher Erzeugnisse den zuständigen Kontrollstellen der Bundesländer.
Die BLE ist zuständig für die
- Überwachung bei der Einfuhr aus Drittländern und
- Überwachung bei der Ausfuhr nach Drittländern, sofern es sich nicht um deutsche Erzeugnisse handelt, das heißt die Erzeugnisse in einem anderen europäischen Mitgliedstaat geerntet wurden oder die Erzeugnisse zuvor aus einem Drittland eingeführt wurden.
Die Kontrollen werden von den zuständigen Kontrollstellen selektiv und nach Risikoanalyse durchgeführt. Die Risikoanalyse berücksichtigt insbesondere die Art des Erzeugnisses und zurückliegende Kontrollergebnisse.
Bananen
Für grüne, ungereifte Bananen (Obstbananen der Sortengruppen Gros Michel und Cavendish) gelten Vermarktungsnormen. Die BLE überwacht die Einhaltung der Vermarktungsnormen bei der Einfuhr.
Speisekartoffeln
Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln wurde zum 1. Juli 2011 aufgehoben. EU-Vermarktungsnormen für Speisekartoffeln bestehen nicht.
Getrocknete Weintrauben
Die BLE kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Mindestqualitätsanforderungen für getrocknete Weintrauben (Sultaninen, Muskatel und Korinthen) bei der Einfuhr und Ausfuhr.
Hopfen
Die BLE kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Vermarktungsnorm für Hopfen bei der Einfuhr.
Eier
Die BLE kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Vermarktungsnorm für Eier bei der Einfuhr und Ausfuhr.
Fische
Die BLE kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Vermarktungsnorm für bestimmte Fischereierzeugnsse bei der Einfuhr außerhalb der deutschen Seehäfen.
Darüber hinaus überwacht die BLE stichprobenartig die Einhaltung der Vorschriften zur Etikettierung von Fischereierzeugnissen bei der Einfuhr außerhalb der deutschen Seehäfen.

