Marktbeobachtung
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der gesetzlichen Vorgaben benötigen sowohl die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als auch die BLE regelmäßige Informationen über die Entwicklung der Märkte. Unter anderem erfordert die fortschreitende Deregulierung der Agrarmärkte eine intensive Marktbeobachtung.
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Die BLE erhebt infolgedessen von den Wirtschaftsbeteiligten entsprechende Daten. Soweit rechtlich zulässig, werden nachfolgende Beobachtungsergebnisse für folgende Märkte dargestellt:
