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Interventionsmaßnahmen Getreide

Mit öffentlicher Lagerhaltung

Die BLE gibt jährliche Richtlinien zur Durchführung der Intervention von Getreide für das jeweilige Getreidewirtschaftsjahr bekannt. Die Richtlinien wenden sich an diejenigen, die Getreide (zurzeit nur Weichweizen ) an die BLE verkaufen. Sofern die Voraussetzungen für den Ankauf gegeben sind, wird das Getreide von der BLE angekauft und zur Lagerung in einem Interventionslager übernommen.


Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis: Mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Titel sind ausfüllbare Word- oder PDF-Dokumente.

Ankauf von EG-Getreide zur Intervention

1. Interventionsrichtlinien 2012/2013

Getreide

Die Richtlinien zur Durchführung der Intervention von Weichweizen für das Getreidewirtschaftsjahr 2012/2013 und die Probenahmebestimmungen wurden am 16. Oktober 2012 veröffentlicht. Die zugehörigen Anlagen haben wir in einer Datei zusammengefasst. Sie finden dort

  • Angebotsformular zum Festpreis (online ausfüllbar)
  • Angebotsformular im Rahmen der Ausschreibung (online ausfüllbar)
  • Erklärung zum Gutschriftsverfahren (online ausfüllbar)
  • Bürgschaft (online ausfüllbar)
  • Globalbürgschaft (online ausfüllbar)

Sofern die Feststellung der Qualität bei der Übernahme von EG-Getreide zur Intervention unter Mitarbeit des Lagerhalters durchgeführt wird, muss dies gemäß der Arbeitsanweisung erfolgen. Die zugehörigen Formulare haben wir in einer Datei zusammengefasst. Sie finden dort

  • Feststellungsprotokoll (online ausfüllbar)
  • Protokoll Beschaffenheitsfeststellung (online ausfüllbar)

2. Bekanntmachungen über die Untersuchung von Getreideproben (Standarduntersuchung)

Zurzeit keine Informationen.

3. Bekanntmachung über die Untersuchung von Getreideproben (Mykotoxine)

Zurzeit keine Informationen.

Lagerhaltung

Um den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung erfüllen zu können, schließt die BLE Rahmenverträge über Lagerbedingungen zur Lagerung von Getreide mit Anbietern aus der Agrarwirtschaft.

Nachgefragt wird der Lagerraum im Wege einer Ausschreibung, die bezogen auf das Interventionsjahr für den Einlagerungszeitraum vom 1. November bis 31. Mai durchgeführt wird. Durch Abschluss eines Rahmenvertrages über Lagerbedingungen ergibt sich weder eine Verpflichtung, Lagerraum vorzuhalten, noch eine Verpflichtungder BLE, Einlagerungen vorzunehmen.

Der Rahmenvertrag über Lagerbedingungen besteht aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen und den warenspezifischen Bestimmungen.

Laufende Ausschreibungen können während der Einreichungszeiträume abgerufen werden. Vor Einlagerungen von Interventionsgetreide ist die Vorbereitung der Lagerstelle anhand des Formulars "Checkliste Vorbereitung der Lagerstelle" zu dokumentieren und entsprechend zu versenden.

Die Freiraummeldung ist vom Lagerhalter nach Nummer 3.1 der warenspezifischen Bestimmungen Getreide (Anlage 9) jeweils wöchentlich bis spätestens Mittwoch, 16.00 Uhr der für das Lager zuständigen Außenstelle der BLE zuzusenden.

Wir stellen Ihnen folgende beschreibbare Formulare zur Verfügung, die nach Vertragsabschluss verwendet werden können:

Lagerbericht
Lagerfragebogen
Partietafel
Eigentumsschild BLE
Monatsbilanz

Meldewesen Lagerhalter

Bearbeitungsanzeige
Bearbeitungsprotokoll
Einlagerungsmeldung
Auslagerungsmeldung
Nachtrag zur Auslagerungsmeldung
Anlage zur Auslagerungsmeldung

Jahresinventur

Jahresbilanz *
Bestandsliste *
Beschaffenheitskontrolle *
Protokoll Doppelbestimmung *
Untersuchungsauftrag *

Verkauf von Interventionsgetreide

Der Verkauf von Interventionswaren findet im Wege öffentlicher Ausschreibungen nach EU-rechtlichen Vorgaben statt. Die grundsätzlichen Regelungen sind in der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 getroffen. Zur verwaltungstechnischen Umsetzung wurden die allgemeinen Bedingungen über den Verkauf von Interventionswaren in der Bekanntmachung Nr. 06/10/31 festgelegt.

Die BLE verfügt derzeit über keine Bestände

Bekanntmachung Nr. 06/10/31
Anlage 1 Bürgschaft
Anlage 2 Globalbürgschaft
Anlage 3 Transportbescheinigung

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