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Private Lagerhaltung von Butter

Angesichts der Lage auf dem Agrarmarkt der EU hat die europäische Kommission am 22. Februar 2013 eine Maßnahme zur Durchführung der privaten Lagerhaltung von Butter mit der VO (EU) Nr. 165/2013 beschlossen.

Danach kann ein Antrag auf Abschluss eines Lagervertrages für bereits eingelagerte Butter ab dem 28. Februar 2013 bei der BLE, Bonn gestellt werden. In Deutschland hergestellte Butter muss dazu in einem eigens dafür von der BLE, Bonn zugelassenen Herstellungsbetrieb innerhalb von 28 Tage vor dem Tag der Antragstellung produziert worden sein.

Die Beihilfesätze betragen bei den festen Kosten 14,88 EUR per Tonne, bei den Lagerkosten 0,25 EUR per Tonne und Tag. Rechtsgrundlage ist die VO (EG) Nr. 1234/2007 in Verbindung mit der VO (EG) Nr. 826/2008.

Das Zulassungsverfahren ist in der Bekanntmachung Nr. 49/12/51 geregelt.

Das Verfahren der privaten Lagerhaltung ergibt sich aus der Bekanntmachung Nr. 07/13/51 nebst den beschreibbaren Formularen:

Anlage 1 Antrag auf Abschluss eines Lagervertrages
Anlage 2 Vollmacht
Anlage 3 Verpflichtung
Anlage 4 Lagervertrag
Anlage 5 Beispiel Kühlhausregister
Anlage 6 Mitteilung über Ein-/Um-/und Auslagerung
Anlage 7 Regionale Zuständigkeiten der BLE-Außenstellen
Anlage 8 Anmeldung zur Ein-/Um-/und Auslagerung
Anlage 9 Partie- und Palettenkarte
Anlage 10 Milchprobeschlüssel
Anlage 11 Antrag auf Vorschuss
Anlage 12 Bürgschaft
Anlage 13 Globalbürgschaft
Anlage 14 Antrag auf Beihilfe

Private Lagerhaltung Butter 2012

PLH Butter 2012